AGB und Mietbedingungen

Hier haben wir die AGB und Mietbedingungen für unsere Ferienhäuser dokumentiert.

§1 Mietgegenstand
Ferienhaus Angela Doppelhaushälfte, Theodor-Storm-Weg 8, 23746 Kellenhusen

oder
Ferienhaus Andy Doppelhaushälfte, Theodor-Storm-Weg 6, 23746 Kellenhusen

mit der entsprechenden Ausstattung nach Vorgabe der Internetseite http://www.kellenhusen.reise als Kurzzeitvermietung.

§2 Personenanzahl
Als erwachsene Personen über 18 Jahre werden als Erwachsene und jugendliche Personen unter 18 Jahre als Kinder ausgeführt. Die maximale Anzahl im Haus Angela und Andy sind 6 Personen.

§3 Mietdauer
Das Ferienhaus wird vermietet am Anreisetag ab 17:00 Uhr bis Abreisetag 10:00 Uhr und wird zeitlich begrenzt auf einen festgelegten Zeitraum, aber max. 3 (drei) Wochen. Je nach Saison kann es vorkommen, dass die Reinigungsarbeiten erst später abgeschlossen sind. Stellen Sie Ihre Koffer erst in unser Haus, wenn dieses komplett gereinigt ist, ansonsten ist eine Reinigung nicht mehr möglich.

§4 Mietberechnung
erfolgt über die aktuelle Preisliste oder auf Anfrage. Die Kurtaxe wird pro Tag und Person über 18 Jahre erhoben. Nach §9 der Kurabgaben Satzung sind wir zum Einziehen der Kurabgabe verpflichtet. Diese wird durch die Kurverwaltung erhoben. Durch Änderung der Satzung kann eine entsprechende Nachberechnung für den Zeitraum erfolgen.

§5 Sorgfaltspflicht
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und Rücksicht gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter zu melden. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Bei der Abreise ist Wasserkocher und Mülleimer zu entleeren, die Spülmaschine auszuräumen und das Haus besenrein zu verlassen.

§6 Hausordnung und Müll
Die Mieter verpflichten die Hausordnung und die Auflage der Müllentsorgung, die unter https://infomappe.kellenhusen.reise einzusehen ist, zu beachten. Besonderen Wert legt der Vermieter auf das Rauch-, Hunde und Haustierverbot. Der Müll ist nach Satzung der ZVO zu trennen. Bei fehlender oder falscher Trennung des Hausmülls entstehende zusätzliche Entsorgungskosten. Diese werden dann dem jeweiligen Mieter belastet.

§7 Wäsche
Ihre Wäsche können Sie gerne im „Waschhus“ im Kellerbereich vom Haus Andy waschen und trocknen. Diese Leistung ist kostenpflichtig und wird über einen Münzzähler für Trockner und Waschmaschine nach Zeit abgerechnet. Das Trocknen von Wäsche im Haus ist wegen der hohen Luftfeuchtigkeit und der damit verbunden Schimmelbildung untersagt. Bei schönem Wetter können Sie ihre Wäsche auch gerne im Garten auf der Wäschespinne oder im Schuppen auf der Wäscheleine aufhängen und trocknen.

§8 Hunde- und Haustierverbot
Um nachfolgende Gäste vor allergische Reaktionen oder Schock zu schützen, besteht in allen unserer Ferienhäuser ein strenges Hunde- und Haustierverbot. Bei zuwider rechtlichem Handeln vom Mieter (einschmuggeln eines Haustiers) gilt dieser Mietvertrag als fristlos gekündigt. Der Vermieter wird sein Hausrecht durchsetzen und den Mieter unverzüglich aus dem Mietsobjekt ausweisen. Eine Erstattung der geleisteten Mietzahlung besteht durch den Betrug nicht. Anschließend wird das Haus einer Grundreinigung unterzogen und dem Mieter ein Betrag von min. 400,00 € in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, das verhängte Hunde- und Haustierverbort selbst, durch Mitarbeiter, Reinigungskräfte oder Hausmeister zu überprüfen.

§9 Internetnutzung
Der WLAN-Internetzugang ist für eine normale Internetnutzung ausgelegt. Bei einer Freischaltung des Internetzugangs, ist dem Mieter bekannt, dass alle Aktivitäten protokolliert werden. Alle sittenwidrigen Nutzungen oder Missbrauch wird zur Anzeige gebracht. Die Nutzung von kostenpflichtigen Internetangeboten zu Lasten des Vermieters ist untersagt. Sollten diese dennoch über unsere Telefonrechnung geltend gemacht werden, werden wir diese dem Mieter berechnen und wegen Unterschlagung zur Anzeige bringen.

§10 Rücktritt des Mieters
Sollte der Mieter von seiner Buchung zurücktreten, so ist ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich möglich. Der Vermieter wird sich auf Wunsch des Mieters nur im schriftlichen Auftrag um einen adäquaten Nachmieter bemühen. Sollte der Mieter selbst einen adäquaten Nachmieter stellen, so sind eine Umschreibung der Buchung und die Ausstellung eines neuen Mietvertrages erforderlich, die nur vom Vermieter vorgenommen werden kann. In beiden positiven Fällen werden 50 EUR Bearbeitungsgebühr zuzüglich der eventuell anfallenden Inserat Kosten berechnet. Wird für den stornierten Zeitraum kein adäquater Nachmieter gefunden, so ist der Mietpreis durch den Mieter, bzw. eine Rückerstattung durch den Vermieter bei bereits geleisteter Restzahlung wie folgt zu leisten:
Rücktritt bis 120 Tage vor Mietbeginn – die Anzahlung des Mietpreises
Rücktritt 120 bis 60 Tage vor Mietbeginn – 50 % des Mietpreises
Rücktritt innerhalb 60 Tage bis Mietbeginn – 100 % des Mietpreises
Ein Rücktritt vom Mietvertrag gilt nur mit schriftlicher Erklärung! Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Wenn Teile von Leistungen aufgrund von An-und/oder Verordnungen nicht erbracht werden können, ist ein Rücktritt vom kompletten Vertrag ausgeschlossen. Wir empfehlen jeden Mieter eine Reiserücktritt und Abbruchversicherung abzuschließen, welche die anfallenden Kosten übernimmt.

§11 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, mit dem ihm zur Verfügung gestellten Gegenständen in der Wohnung, sorgfältig und gewissenhaft umzugehen. Der Mieter verpflichtet sich, die unter https://infomappe.kellenhusen.reise einsehbare Hausordnung zu beachten und entsprechend zu agieren. Auf die, durch den Kurort festgelegten Mittags- und Abend Ruhezeiten hat er zu achten. Ihm ist das grundsätzliche Rauchverbot im Haus bekannt. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Dem Mieter ist bekannt, dass Ihm bei nicht Beachten alle anfallenden Kosten für eine allergiefreie Reinigung von Haus, Betten, Möbel, Polster sowie das Reinigen von allen Textilien und Austausch der Stoffjalousien berechnet werden.

§12 Rücktritt des Vermieters
Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Energieversorgung, Epidemien, Pandemien, Sturmfluten, Feuer, Hochwasser, Wasserschaden, terroristische Gewalthandlungen o. ä.) haftet der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des Mieters. Wird der Vermieter durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit gehindert, so kann er entschädigungslos kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls nicht vom Vermieter zu vertreten sind, die Vermietung, so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet die Reservierung rückgängig zu machen. In diesem Fall erhält der Mieter den geleisteten Mietpreis zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche. Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

§13 Versicherung
Im Mietpreis ist keine Reise- und Haftpflichtversicherung enthalten. Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

§14 Zahlungsweise
Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages die Anzahlung nach §4 zu zahlen und den Vertrag unterschrieben zurückzusenden. Kommt der Mieter diese Verpflichtung nicht nach, ist der Vertrag gegenstandslos. Der Restbetrag muss nach Aufforderung (übermitteln der Schlussrechnung) aber spätestens 30 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Erfüllung vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 8 dieses Vertrages. Bei einer Stornierung werden Guthaben nur bargeldlos überwiesen.

§15 Kaution – Sicherheitsleistung
Wir als Vermieter beanspruchen bei Überlassung des Ferienhauses eine Sicherheitsleistung von max. 10% der Mietpreis oder mindestens 150,00 €. Die Kaution ist mit der Restzahlung spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten und ist nicht verzinslich. Die Mietkaution wird für die überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und für die Umsetzung der Hausordnung überlassen. Bis zur Zahlung der Kaution kann der Zugang zum Ferienhaus verweigert werden. Bei durch den Gast verursachten Schäden im oder an der Ferienwohnung, kann die Höhe des Schadens mit der Kaution verrechnen werden. (z.B. Inventars als Urlaubssouvenir entnommen, Leselampe oder überlassen Handtücher beschädigt, etc.) Das gleiche gilt bei Nichteinhaltung der Hausordnung, insbesondere wenn das Ferienhaus unaufgeräumt verlassen und en Mehraufwand für die Endreinigung entsteht. (Beispiele: umgestellte Betten, verschmutzter Grill, vergessene Windeln oder Müll, etc.). Die Kaution wird bis zum Ende des Vermietungszeitraums einbehalten und an den Mieter innerhalb von 14 Tagen auf sein Zahlungskonto zurücküberwiesen, wenn die Unterkunft im vereinbarten Zustand hinterlassen wurde.

§16 Bezahlung bei einer kurzfristigen Anmietung
Bei einer Buchung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der volle Mietpreis sofort nach Erhalt des Mietvertrages zu überweisen (Valutastellung ist 3 Tage nach Erhalt des Mietvertrages). Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

§17 Schlüssel
Der Mieter bekommt nach dem kompletten Zahlungseingang und am Tag des Mietbeginnes, ein Zugangscode für den elektronischen Türzugang vom Vermieter an seine angegebene Handynummer übermittelt. Bei Änderung der Handynummer, ist diese an den Vermieter noch vor dem Mietbeginn mitzuteilen.

§18 Objektschutz
Alle Häuser werden außerhalb der Saison durch Kameras überwacht. Der Objektschutz findet ausschließlich vom 01.11. bis 30.03. statt. Währen der Urlaubssaison sind Aufzeichnungen durch die Kameras nicht aktiv. Beachten Sie bitte, dass Sie aus Haftungsgründen beim Verlassen des Hauses, die Fenster und Türen immer abschließen.  

§19 Haftung Mieter
Der Mieter haftet für die Schäden oder Verlust, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher im oder am Haus des Vermieters verursachen. Er haftet für alle Verluste oder Beschädigungen während seiner Mietzeit am Haus und deren Ausstattung. Als Bagatelle werden Beschädigungen oder Verluste unter 5 € betrachtet und sind somit nicht vom Mieter zu tragen, aber zu melden.

§20 Haftung Vermieter
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.  Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.

$21 Mietparteien
Dem Mieter ist bekannt und bewusst, dass es sich bei dem Mietobjekt um eine Doppelhaushälfte mit weiteren Wohnungen im Haus und auf dem Grundstück handelt. Der Mieter bewohnt kein freistehendes Haus und muss daher auch Rücksicht auf andere Personen nehmen. Die Müllentsorgung, die Nutzung der Spielbereiche im Garten und des „Waschhus“ werden gemeinschaftlich von allen Parteien genutzt und in direkter Abstimmung geregelt. Jede Mietpartei erhält eine eigene Sitzgarnitur (Sitzecke) im Gartenbereich zur Wahrung der Privatsphäre. Es ist wichtig, einen rücksichtsvollen Umgang mit den anderen Mietparteien, den direkten Nachbarn und den Ruhezeiten zu pflegen. Gelegentliche Störungen durch nachbarschaftliche Geräusche können auftreten und sollten eigenverantwortlich geklärt werden. Daher ist eine Mietminderung ausgeschlossen.

§22 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.

§23 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

§24 Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Wetzlar.